Montag, 27. Juni 2005
Sascha Wagener: Europa in schlechter Verfassung?
Über die demokratischen, militärischen, sozialen und neoliberalen Aspekte des Europäischen Verfassungsentwurfs
Juni 2005

sascha wagener europa in schlechter verfassung (pdf, 224 KB)

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Montag, 16. Februar 2004
Der Verfassungsentwurf und die Notwendigkeit ihn entschieden abzulehnen
von Michael Mäde, 2.01.2004

[...] Ich meine [...], dieser Verfassungsentwurf ist gefährlich. Er ist entschieden abzulehnen!

1. Dieser Entwurf schreibt das absolute Primat des kapitalistischen Marktes fest. Sie verbietet mit Gesetzesrang jegliche Beeinträchtigung des Privateigentums und unterläuft damit z.T. deutlich fortschrittlichere nationale Verfassungen. Das Wirken des Kapitals wird auf EU-Ebene gestützt, ja institutionalisiert. Die Normen und Regelungen für Arbeit und soziale Belange verbleiben jedoch auf nationaler Ebene und fördern hier die Konkurrenz um niedrigere Standards.

2. Verfestigt diese Verfassung den undemokratischen Grundcharakter der EU. Die entscheidende politische Macht verbleibt in den Händen der nationalen Regierungen, die über den Europäischen Rat ausgeübt wird. Die Europäische Kommission als Exekutive hat immer noch weitgehende Vollmachten. Das europäische Parlament ist mit seinen Kompetenzen keinesfalls mit den nationalen Parlamenten vergleichbar. Die Europäische Zentralbank ist nicht transparent und nicht rechenschaftspflichtig.

3. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wären dann per Verfassung gehalten ihre Militärkapazitäten zu verstärken und eng mit der NATO zusammenzuarbeiten. Der Weg zu einem (eigenständigen) europäischen Militarismus ist damit vorgezeichnet und abgesichert.

4. Der durch den Stabilitätspakt von Maastricht festgeschriebene, und durch den Konvententwurf abgesicherte Sparzwang der öffentlichen Haushalte erhöht den Druck auf die Senkung der Sozialausgaben und verhindert eine fortschrittliche Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Druck auf die Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienste und Leistungen zur sozialen und ökologischen Daseinsvorsorge wird somit ernorm erhöht. Der weiteren Umverteilung von unten nach oben wird mithin erheblich Vorschub geleistet.

Dies sind vier zentrale Gründe diesen Verfassungsentwurf abzulehnen. Es ist darüber hinaus notwendig, die EU als Ganzes, nach wie vor, in Frage zu stellen. Die EU bleibt primär ein Instrument zur Verbesserung und Optimierung der Verwertungsbedingungen für Konzerne und Banken. Die entscheidende Aufgabe bleibt, dem auf nationaler und internationaler Ebene Widerstand entgegen zu setzen.

[...]

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Europa ist in keiner guten Verfassung!
von Sascha Wagener, Bundessprecher von ['solid] - die sozialistische Jugend

Nicht nur die Realitäten des Kapitalismus, auch die Parallelwelt politischer Theorie zeigt: Wir brauchen einen anderen europäischen Verfassungsentwurf.

Sinn und Zweck einer Verfassung ist, auf funktionaler Ebene, die Kopplung des Rechts mit der Politik und der Wirtschaft. Es gibt dabei einen strukturellen Unterschied zwischen dem sich aus den bestehenden europäischen Verträgen ableitenden EU-Verfassungsrecht und den klassischen Verfassungen von Staaten. Dieser resultiert aus der stärkeren Verbindung von Recht und Politik auf nationaler, von Recht und Wirtschaft auf supranationaler Ebene.

Daher begünstigt das bestehende Recht in der EU, dessen Priorität gegenüber dem nationalen Recht inzwischen selbst vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, die starke Stellung wirtschaftlicher Lobbys und ihrer Interessen. Wie der Politikwissenschaftler Hauke Brunkhorst schreibt, herrscht auf europäischer Ebene eine "strukturelle Asymmetrie" zwischen ökonomischer Freiheit und sozialer Gerechtigkeit zu Ungunsten der letzteren.

Dieser kleine Unterschied in der Gewichtsverlagerung führt zu einer Prioritätenbestimmung in den Handlungen der supranationalen Organisation EU, welche nicht unwesentlich zur Zerstörung europäischer Sozialstaatsmodelle beiträgt.
Ein die Bezeichnung Verfassung verdienender Vertragsentwurf in der Europäischen Union muss daher, zumindest in der Richtung, dazu beitragen die Kopplung des Rechts an die Politik im Vergleich zur Kopplung des Rechts an die Wirtschaft zu stärken und der Frage der sozialen Gerechtigkeit den ihr gebührenden Raum in Europa einfordern. Dazu wäre die Möglichkeit der Union, selber Steuern zu erheben, eine Mindestanforderung, welche der gescheiterte Verfassunsgentwurf nicht berücksichtigte.

Für die funktionale Ebene der Verfassungsdebatte ergibt sich daraus, dass wir dem Scheitern des Entwurfs keine Träne nachweinen müssen. Er hätte das Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Sozialstaat nicht zu Gunsten letzterer beeinflusst. Im Gegenteil wäre die bestehende Schieflage zementiert worden. Eine andere Verfassung ist möglich!

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Dienstag, 6. Januar 2004
Kontakt
Kampagne "Nein zu dieser EU-Verfassung"
c/o Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen
Lange Gasse 2
72070 Tübingen

info@eu-verfassung.org

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Mittwoch, 17. Dezember 2003
"Für ein Europa, das sich dem Krieg verweigert"
vom Friedensratschlag in Kassel (06./07.12.2003)

Erklärung: Gegen diese EU-Verfassung!

"Für ein Europa, das sich dem Krieg verweigert"

Die EU hat einen Entwurf für eine gemeinsame Verfassung vorgelegt, die dann über den einzelstaatlichen Verfassungen, also auch über dem deutschen Grundgesetz steht. (Der gesamte EU-Verfassungsentwurf findet sich z.B. hier: www.imi-online.de/download/EU-Verfassungsentwurf.pdf )
- Die so genannte "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) und die "gemeinsame Verteidigungspolitik" nehmen einen zentralen Raum im Verfassungsentwurf ein. Im friedens- bzw. militärpolitischen Bereich finden sich dramatische Neuerungen. So gibt es eine explizite Aufrüstungsverpflichtung mit Verfassungsrang: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Artikel I-40 Absatz 3). Um diese regelmäßige Aufrüstung zu kontrollieren und teilweise durchzuführen wird ein "Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten" eingerichtet.

- EU-Streitkräfte - z.B. die neue EU-Interventionstruppe mit 60.000 Mann und Frau - sollen zu "Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen" (Artikel III-210) eingesetzt werden können. Weiter heißt es: "Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet". (Artikel III-210).

- Passend zur Absicherung der militärischen Komponente der EU wird im Verfassungsentwurf zudem das neoliberale Wirtschaftsmodell festgeschrieben.

Diese EU-Verfassung darf nicht umgesetzt werden!
Wir lehnen diese EU-Verfassung ab!

Wir sind für einen neuen EU-Verfassungsentwurf,

- der auf breiter gesellschaftlicher Basis unter Einschluss sozialer, emanzipatorischer Bewegungen entsteht,

- der eine Europäische Union schafft, die sich dem Krieg verweigert,

- und der die Vision einer demokratischen, sozialen und zivilen Europäischen Union erfüllt

Kassel, 07.12.2003

Erstunterzeichner/innen:
Bundesausschuss Friedensratschlag, Deutscher Friedensrat,
Informationsstelle Militarisierung, u.a.

Die Erklärung kann unterzeichnet werden, sie soll dann im Januar veröffentlicht werden, Unterzeichner/innen (Gruppen) bitte an Uwe.Reinecke@freenet.de

Als PDF-Datei:
http://imi-online.de/download/Erklaerung_Gegen_diese_EU-Verfassung.pdf

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Montag, 15. Dezember 2003
Europas Umbau
Auf den ersten Blick könnte man ja Sympathie für die Idee einer europäischen Verfassung hegen, wenn sie einen Bedeutungsverlust der Nationalstaaten im Allgemeinen und Deutschlands im Besonderen bedeuten würde. Die Wahrheit sieht aber anders aus. Der gegenwärtige europaweite Sozialabbau beispielsweise ist nur im Kontext des sogenannten "Wachstums- und Stabilitätspaktes" zu begreifen, den vor allem die deutsche Regierung zur Bedingung zur europäischen Währungsunion gemacht hatte. Alle teilnehmenden Staaten mussten sich dauerhaft zu wirtschaftlichem Wachstum
und beschränkter Neuverschuldung und damit zu neoliberaler Politik verpflichten.

Mit der EU-Verfassung wird nun auch militärisch nachgelegt, in ihr werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre militärischen Fähigkeiten kontinuierlich auszubauen, die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien sehen explizit Präemptive Einsätze, also Angriffskriege der EU vor, und vor allem Deutschland drängt darauf, dass einzelne Staaten nicht einmal ein Veto-Recht haben, falls ein EU-Einsatz beschlossen wird. Nach wie vor schreibt das Grundgesetz vor, dass die deutschen Streitkräfte ausschließlich zur Landesverteidigung da sind und nach wie vor ist es eigentlich verboten, von deutschem Boden einen Angriffskrieg zu führen.

Juristisch heißt es aber lapidar: "EU-Recht bricht Grundgesetz", was bedeutet, dass sich Deutschland durch die EU-Verfassung endlich der einschränkenden Aspekte seiner eigenen Verfassung entledigen kann. Nur durch die europäische Integration ist es überhaupt denkbar geworden, dass Deutschland wieder ein globaler militärischer Akteur geworden ist, vor dem Irak-Krieg war Deutschland einige Zeit der Staat mit den meisten Soldaten in offiziellen Auslandseinsätzen, das Oberkommando der EU-weiten
"Krisenreaktionskräfte" wird vermutlich in Potsdam sein und "Joschka" will 1. europäischer Außenminister werden.

Abgesehen von diesen konkreten Änderungen bedeutet die EU, so wie sie gegenwärtig konzipiert ist, eine zunehmende Entfernung der Entscheidungsorgane von den Beherrschten und damit einen weiteren Demokratieverlust. Während sich auf lokaler Ebene Selbstverwaltung und direkte Demokratie recht gut realisieren lässt, versteht überhaupt nur eine kleine Elite die Funktionsweise und Zuständigkeiten der EU-Organe, deren Entscheidungen aber jeden von uns fundamental betreffen.

Damit diese Herrschaftsform weiterhin den Titel
"Demokratie" mit sich führen kann, entwickelt die Politikwissenschaft, vor allem mit Blick auf die EU, seit einiger Zeit sog. "Output-orientierte Demokratietheorien" in denen sich professionelle Politik-Agenturen über ihren Output legitimieren sollen. Die demokratische Komponente besteht
dann darin, dass die BürgerInnen ja eine Revolution machen können, wenn sie mit den Gesetzen unzufrieden sind. Das gilt in jeder anderen Diktatur ebenso.

Man könnte angesichts dieser Entwicklungen und der anstehenden Verschlechterung des Lebensstandards großer Teile der Bevölkerung tatsächlich hoffen, dass die Beherrschten ihren Fokus auf den Staat als
Helfer aufgeben, sich organisieren und zunehmend Widerstand leisten und dieser sich weiter internationalisiert, wie es sich beispielsweise bei den Gipfelprotesten oder Grenzcamps zeigt.

Allerdings ist diese Möglichkeit auch den Herrschenden bewusst, weshalb der Umbau Europas zugleich mit massiv zunehmender Repression verbunden ist. Mit den neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien wird beispielsweise in Deutschland auch der Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorbereitet. In ihnen heißt es: "Auch wenn dies vorrangig eine Aufgabe für Kräfte der inneren Sicherheit ist, werden die Streitkräfte im Rahmen der geltenden Gesetze immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder wenn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kritischer Infrastruktur nur durch die Bundeswehr gewährleistet werden kann."

In den EU-Pässen, die jede(r) BürgerIn schon nächstes Jahr erhalten sollte, werden biometrische Daten erfasst, die dann auch zentral gespeichert werden sollen. Das Schengener Informationssystem (SIS) wird ausgeweitet, die Festung Europa rüstet mit der "Europäische Grenzschutzagentur" gegen Migranten auf und per europäischem Haftbefehl kann man in jedem teilnehmenden Land verhaftet und ausgeliefert werden, wenn man in einem anderen gegen ein Gesetz verstoßen hat.

Viele dieser Vorhaben wurden im Juni auf dem EU-Gipfel bei Thessaloniki beschlossen. Einige waren mit diesem Output unzufrieden und protestierten. Sieben von ihnen sitzen seit dem in Haft, einem von ihnen wurden nachweislich von der Polizei Molotov-Coctails untergeschoben wie es auch beim Überfall auf die Diaz-Schule in Genua passiert ist. Fünf von ihnen befanden sich mehr als zwei Monaten im Hungerstreik (Alle sieben sind mittlerweile frei, bis ihnen der Prozess gemacht wird, europaweit gab es Solidaritätsaktionen.

Der Umbau Europas wird vor Allem von Deutschland und Frankreich vorangetrieben und zeichnet sich nach Außen durch Militarisierung und Abschottung, nach Innen
durch intensivierte Herrschaft aus. Der Zeitpunkt für die Verfassung ist dabei durchaus nicht zufällig: bevor die ärmeren Länder Osteuropas eintreten, muss die Vormachtstellung "Kerneuropas" zementiert werden.

In der europäischen Kommission sollen zukünftig nicht alle Staaten vertreten sein und die wesentlichen Institutionen wie das Oberkommando und die Europäische Zentralbank werden unter den mächtigen westeuropäischen Staaten aufgeteilt, die Peripherie darf sich hauptsächlich um die Flüchtlingsabwehr kümmern, Deutschland versucht aber das Grenzregime zu
bestimmen. Die von Deutschland betriebene europäische Integration ist als neuerlicher Versuch zu verstehen, Europa zu beherrschen und als globalen Akteur u. A. gegen die USA in Stellung zu bringen, Demokratie weiter abzubauen um weiter neoliberale Politik vorantreiben zu können.

All das ist noch nicht beschlossene Sache, das Machtpoker unter den Regierungen ist in vollem Gange. Um aber eine breite Diskussion über die Verfassung zu vermeiden drängen die großen EU-Staaten darauf, den Verfassungsentwurf
bereits auf dem EU-Gipfel Mitte Dezember zu verabschieden.

Am 8. Mai nächsten Jahres soll dann in Rom symbolträchtig die EU-Verfassung von den Regierungen unterzeichnet werden, bis dahin gilt es Widerstand zu organisieren. Deutlich Abgrenzen muss man sich dabei selbstverständlich von reaktionären und nationalistischen Kräften. Für ein offenes Europa von
unten!

Mari

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Europa in schlechter Verfassung: "So? Nein!"
Veröffentlicht in der Frankfurter Rundschau vom Donnerstag, 13. Dezember 2003

Im Juni 2004 wählen wir das neue Europaparlament. Davor werden die Weichen gestellt für eine "Verfassung von Europa". Nach dem bislang vorliegenden Entwurf wird Europa nicht friedlicher, nicht sozialer und nicht demokratischer. Das neoliberale Europa der Konzerne wird gestärkt, die Union umgebaut zur weltweiten militärischen Interventionsmacht.

Nationale Regierungen müssen dann weiter aufrüsten, ihr Militär ständig modernisieren: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Art. I-40). Ein "Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten" wird "zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" durchsetzen (III-212). Durch Aufrüstung und militärische Forschung auf höchstem Ausgabenniveau werden die öffentlichen Kassen bis in die Gemeinden aller Einzelstaaten weiter geschröpft.

Die Prinzipien des Neoliberalismus erhalten Verfassungsrang. In den "Zielen der Union" ist zwar beschönigend noch die Rede von einer "in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität." (I-3) Im konkreten Politikteil wird dann aber Klartext geredet von der "Festlegung" auf den "Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb." (III-69) Die einzelstaatlich gewährleisteten Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, auch die beschworene Sicherung der "kulturellen Vielfalt", einschließlich der künstlerischen (I-3), werden ganz im Sinne der WTO weiter relativiert. (III-55)

Beschäftigungspolitik wird den "Grundzügen der Wirtschaftspolitik" untergeordnet (III-100), geprägt durch die einseitige Orientierung der Zentralbank am Ziel der "Preisstabilität" (I-29) und durch den unveränderten "Stabilitätspakt" (III-76). Nur die indirekten Steuern sollen harmonisiert werden. (III-62) Nicht vorgesehen ist die überfällige Angleichung direkter Steuern, besonders der Unternehmenssteuern, womit der ruinöse "Abwärtswettbewerb" bei staatlichen Einnahmen und Finanzierung öffentlicher Aufgaben aufzuhalten wäre.

Die überfällige und viel beschworene Demokratisierung der Europäischen Union bleibt wieder aus. Die Aufnahme der Grundrechte-Charta und die vorsichtige Aufwertung des Europaparlaments sind zwar zu begrüßen. Von den Grundprinzipien einer demokratisch-parlamentarischen Verfassungsordnung bleibt der Entwurf aber weit entfernt. Das Europaparlament darf den Kommissionspräsidenten nicht wirklich wählen, nur über Vorschläge des Ministerrats abstimmen. (I-26) Auch wird ihm das ureigene Recht eines jeden Parlaments zu eigenen Gesetzesinitiativen weiter vorenthalten

Die vorgeschlagene Verfassung darf so nicht verabschiedet werden! Wir rufen politische Parteien, insbesondere SPD, Grüne und PDS, Gewerkschaften, Kirchen, globalisierungskritische Initiativen, Friedensbewegung, Künstlerinnen und Künstler auf: Sagt "nein" zu diesem Verfassungsentwurf! Mobilisiert euren Widerstand dagegen auf Straßen und Plätzen, in den Betrieben und Medien, auch in den Parlamenten! Fordert mit uns eine Entscheidung durch die Bevölkerung selbst - wie in anderen Ländern der EU!

Nutzen wir so das Europa-Wahljahr, um diesen Entwurf zu kippen:
Für ein friedliches, ein soziales und ein demokratisches Europa!

Unterzeichner:
Prof. Dr. Norman Paech (Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik)
Konstantin Wecker (Liedermacher, KgK (Künstlerinnen u Künstler gegen Krieg))
Pater Gregor Böckermann (Ordensleute für den Frieden, BgB (Bündnis gegen Bankenmacht)
Reinhard Mey (Liedermacher, KgK)
Dr. Manfred Maurenbrecher (Liedermacher, KgK)
Prof. Dr. Manfred Wekwerth (Regisseur)
Dr. Diether Dehm (Autor, KgK)
Viktor Kalla (Betriebsratsvorsitzender Frankf. Rundschau, BgB)
Klaus Höpcke (Journalist)
Sahra Wagenknecht (PDS-PV-Mitglied)
Heidrun Hegewald (Malerin, KgK)
Corinna Geis (BgB)
Prof. Dr. Christa Luft (Publizistin)
Dr. Hans Modrow (PDS-Ehrenvorsitzender)
Prof. Dr. Fritz Vilmar (FU-Berlin)
Dr. Detlef Hensche (Publizist)
Leo Mayer (stellvertr. Betriebsratsvors. Siemens)
Dr. Helmuth Markov (MdEP, PDS)
Prof. Dr. Frank Deppe (Uni Marburg)
Prof. Dr. Gerhard Stuby (Uni Bremen)
Sabine Leidig (Geschäftsführerin Attac Deutschland)
Hugo Braun (Koordinierungskreis Attac Deutschland)
Eric Lobach (Geschäftsführung ver.di Jugend NRW)
Norbert Kozicki (Sozialwissenschaftler, Bezirksvorstand ver.di-
Herne, Sprecher Herner Friedensinitiative)
Anne Allex (politische Wissenschaftlerin, Berlin, Vorstand im Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi)), Express-Redaktion (Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit)
Frederico Elwing (Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen e.V.)
Prof. Dr. Edeltraut Felfe (Juristin, Greifswald)

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Donnerstag, 4. Dezember 2003
Für ein friedliches Europa!
Die Militarisierung wird in Deutschland in den letzten Jahren immer weiter voran getrieben: obwohl angeblich kein Geld da ist, werden teure Rüstungsprojekte beschlossen, wie z.B. die 180 neuen Eurofighter für 21 Milliarden Euro, die kürzlich von "Verteidigungsminister" Struck erlassenen "Verteidigungspolitischen Richtlinien" schreiben den Umbau der Bundeswehr zu einer Interventionsarmee fest, die Bundesrepublik war an den Angriffskriegen gegen Jugoslawien und Afghanistan beteiligt deutsche Soldaten befinden sich inzwischen in über ein Dutzend Ländern rund um den Globus.

Nun soll die Aufrüstung auch innerhalb der EU weiter vorangetrieben werden. Deutschland und Frankreich arbeiten seit Jahren an einer gemeinsamen Eingreiftruppe.

Mit dem vorliegenden EU-Verfassungsentwurf erreicht die Militarisierung eine neue Dimension: sie soll Verfassungsrang erhalten. Die Bevölkerung wurde darüber bisher kaum infomiert. Eine demokratische Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger durch einen Volksentscheid will gerade die rot-grüne Bundesregierung nicht ermöglichen, obwohl Grüne und SPD im Wahlkampf gerne mit der Forderung nach Volksentscheiden um Stimmen werben.

In dem 260 Seiten langen Entwurf für die EU-Verfassung hat die so genannte "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) und die "gemeinsame Verteidigungspolitik" einen hohen Stellenwert.

"Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen." (Artikel I-11, Absatz 4).

Es gibt eine explizite Verpflichtung zur regelmäßigen Aufrüstung im Verfassungsrang: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Artikel I-40, Absatz 3).

Es werden verschieden "Missionen", unter anderem "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung" (Artikel III-210, Absatz 1) genannt, deren Mandat sehr weit gefasst ist: "Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." (Artikel III-210,
Absatz 1). Dies würde der EU sogar erlauben, in Bürgerkriegen mit der Begründung "Kampf gegen den Terrorismus" militärisch einzugreifen. Solche exterritorialen EU-Militäreinsätze sind nach diesem Verfassungsentwurf weltweit möglich.

Mehrfach wird in der EU-Verfassung betont, dass die alleinige Entscheidungsgewalt über die EU-Militärpolitik beim EU-Ministerrat liegt: "Der Ministerrat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedsstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union beauftragen." (Artikel I-40, Absatz 5).

Bisher lag die Entscheidungskompetenz für Kriegseinsätze der Bundeswehr beim Bundetag. Im Gegensatz dazu soll das EU- Parlament nicht beteilgt werden, es soll nur das Recht auf Informationen haben : "Das Europäische Parlament kann Anfragen oder Empfehlungen an den Ministerrat und den Außenminister der Union richten." (Artikel III-205, Absatz 2). Dies stellt eine massive Einschränkung der demokratischen Beteiligung dar.

Die Ausrichtung auf Militarisierung und weltweite Kriegseinsätze steht im Widerspruch zum Verbot von Angriffskriegen (Artikel 26, GG). Da die EU-Verfassung dem Grundgesetz übergeordnet wäre, würde dieses damit faktisch außer Kraft gesetzt. Eine solche Entscheidung darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt werden. Wir fordern eine öffentliche Diskussion und einen Volksentscheid über den Verfassungsentwurf.

Nein zu dieser EU-Verfassung!

Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen e.V.
www.friedensplenum-tuebingen.de

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Samstag, 29. November 2003
Anzeige
Anmerkung: Anzeigenentwurf. Die Anzeige wird nochmal überarbeitet werden und Anfang Januar erscheinen.

***

Wer hat Interesse diese Anzeige mitzuunterzeichnen und finanziell zu unterstützen? Rückmeldung bitte an Klaus Starke, Attac Stuttgart: klaus.starke@starke-unternehmerberatung.de

FÜR EIN demokratisches und soziales EUROPA

GEGEN EINE EU-VERFASSUNG, DIE:
- die demokratische Mitgestaltung und die Freiheitsrechte der Einzelnen beschneidet (Artikel III-170),
- die den Sozialstaat aushöhlt und stattdessen der Kommerzialisierung öffentlicher Güter wie Wasser, Gesundheit und Bildung voran treibt (Artikel II-14 und III-130),
- den Profitinteressen der Konzerne Vorrang vor den Interessen der Menschen gibt (Artikel III-132)
- eine Aufrüstung aller Mitgliedsstaaten vorschreibt und dadurch die Militarisierung fördert (Artikel 40, 42, III-201, 213 und 214)
- Europa auf eine Handelspolitik festlegt, die schon heute für die Länder des Südens verhängnisvolle Auswirkungen zeigt (wesentlicher Befürworter der WTO/Gats/TRIPS Vereinbarungen)

AUS SORGE UM DIE ZUKUNFT ALLER MENSCHEN, DIE VON DER EUROPÄISCHEN POLITIK BETROFFEN SIND, FORDERN WIR:

- eine breite und öffentliche Diskussion über die Verfassung der EU, also
- eine echte und ernstgemeinte Beteiligung der BürgerInnen an den Entscheidungen über ihre Zukunft und somit - den bundesweiten Volksentscheid über den EU-Verfassungsentwurf und darum - eine Zurückweisung des Entwurfs der vorliegenden EU-Verfassung am 12./13. Dezember durch die Regierungskonferenz der Mitgliedsstaaten in Brüssel.

Am 13. Juni und am 10. Juli 2003 hat der Europäische Verfassungskonvent einen Entwurf für den zukünftigen Verfassungsvertrag der EU verabschiedet. Am 12./13. Dezember.2003 soll dieser Entwurf in Brüssel von der
Regierungskonferenz der derzeitigen und der beitretenden Mitglieder beraten und am 09.Mai 2004 in Rom von den Regierungen verabschiedet werden. Die Bürgerinnen und Bürger wurden bei diesem Projekt bisher nicht gefragt. Während die meisten Menschen nichts von dieser Verfassung wissen, drängen die Initiatoren auf Eile und wollen den Vertrag schnellstmöglich unter Dach und Fach haben. Auch zahlreiche Konventsmitglieder, die an dem Verfassungsentwurf mitgearbeitet haben, unterstützen die Forderung nach Volksentscheiden in allen europäischen Ländern. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der EuropäerInnen über ihre Verfassung abstimmen wollen. Wir
fürchten, dass sich das ohnehin schon große Demokratiedefizit noch vergrößert und die Politikverdrossenheit weiter zunimmt, wenn dies den Bürgerinnen und Bürgern verwehrt wird. Schreiben Sie an Ihre/n Bundestagabgeordnete/n, den Bundeskanzler und die Minister und verlangen Sie eine Volksabstimmung!

Unterzeichner: Einzelpersonen, Vorname, Name, Titel, Ort
Gruppen / Organisationen, Ort

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Kampagne "Nein zu dieser EU-Verfassung"
Dieses Seite ist Teil der Kampagne "Nein zu dieser EU-Verfassung", die man unter www.eu-verfassung.org findet.

Für diese Kampagne werden Unterstützerorganisationen gesucht, die auf das Portal der Kampagne unter www.eu-verfassung.org verlinken.

Dieses Portal ist dafür gedacht auf Seiten zu verlinken, die sich gegen diesen EU-Verfassungsentwurf wegen seiner militaristischen und neoliberalen Ausrichtung wenden. Nationalistische und rassistische Seiten werden selbstverständlich nicht verlinkt.

Nein zu dieser EU-Verfassung!
Für ein demokratisches und soziales Europa!

Kontakt: info@eu-verfassung.org

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