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Montag, 16. Februar 2004
Der Verfassungsentwurf und die Notwendigkeit ihn entschieden abzulehnen
felwing, 03:09h
von Michael Mäde, 2.01.2004
[...] Ich meine [...], dieser Verfassungsentwurf ist gefährlich. Er ist entschieden abzulehnen!
1. Dieser Entwurf schreibt das absolute Primat des kapitalistischen Marktes fest. Sie verbietet mit Gesetzesrang jegliche Beeinträchtigung des Privateigentums und unterläuft damit z.T. deutlich fortschrittlichere nationale Verfassungen. Das Wirken des Kapitals wird auf EU-Ebene gestützt, ja institutionalisiert. Die Normen und Regelungen für Arbeit und soziale Belange verbleiben jedoch auf nationaler Ebene und fördern hier die Konkurrenz um niedrigere Standards.
2. Verfestigt diese Verfassung den undemokratischen Grundcharakter der EU. Die entscheidende politische Macht verbleibt in den Händen der nationalen Regierungen, die über den Europäischen Rat ausgeübt wird. Die Europäische Kommission als Exekutive hat immer noch weitgehende Vollmachten. Das europäische Parlament ist mit seinen Kompetenzen keinesfalls mit den nationalen Parlamenten vergleichbar. Die Europäische Zentralbank ist nicht transparent und nicht rechenschaftspflichtig.
3. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wären dann per Verfassung gehalten ihre Militärkapazitäten zu verstärken und eng mit der NATO zusammenzuarbeiten. Der Weg zu einem (eigenständigen) europäischen Militarismus ist damit vorgezeichnet und abgesichert.
4. Der durch den Stabilitätspakt von Maastricht festgeschriebene, und durch den Konvententwurf abgesicherte Sparzwang der öffentlichen Haushalte erhöht den Druck auf die Senkung der Sozialausgaben und verhindert eine fortschrittliche Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Druck auf die Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienste und Leistungen zur sozialen und ökologischen Daseinsvorsorge wird somit ernorm erhöht. Der weiteren Umverteilung von unten nach oben wird mithin erheblich Vorschub geleistet.
Dies sind vier zentrale Gründe diesen Verfassungsentwurf abzulehnen. Es ist darüber hinaus notwendig, die EU als Ganzes, nach wie vor, in Frage zu stellen. Die EU bleibt primär ein Instrument zur Verbesserung und Optimierung der Verwertungsbedingungen für Konzerne und Banken. Die entscheidende Aufgabe bleibt, dem auf nationaler und internationaler Ebene Widerstand entgegen zu setzen.
[...]
[...] Ich meine [...], dieser Verfassungsentwurf ist gefährlich. Er ist entschieden abzulehnen!
1. Dieser Entwurf schreibt das absolute Primat des kapitalistischen Marktes fest. Sie verbietet mit Gesetzesrang jegliche Beeinträchtigung des Privateigentums und unterläuft damit z.T. deutlich fortschrittlichere nationale Verfassungen. Das Wirken des Kapitals wird auf EU-Ebene gestützt, ja institutionalisiert. Die Normen und Regelungen für Arbeit und soziale Belange verbleiben jedoch auf nationaler Ebene und fördern hier die Konkurrenz um niedrigere Standards.
2. Verfestigt diese Verfassung den undemokratischen Grundcharakter der EU. Die entscheidende politische Macht verbleibt in den Händen der nationalen Regierungen, die über den Europäischen Rat ausgeübt wird. Die Europäische Kommission als Exekutive hat immer noch weitgehende Vollmachten. Das europäische Parlament ist mit seinen Kompetenzen keinesfalls mit den nationalen Parlamenten vergleichbar. Die Europäische Zentralbank ist nicht transparent und nicht rechenschaftspflichtig.
3. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wären dann per Verfassung gehalten ihre Militärkapazitäten zu verstärken und eng mit der NATO zusammenzuarbeiten. Der Weg zu einem (eigenständigen) europäischen Militarismus ist damit vorgezeichnet und abgesichert.
4. Der durch den Stabilitätspakt von Maastricht festgeschriebene, und durch den Konvententwurf abgesicherte Sparzwang der öffentlichen Haushalte erhöht den Druck auf die Senkung der Sozialausgaben und verhindert eine fortschrittliche Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Druck auf die Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienste und Leistungen zur sozialen und ökologischen Daseinsvorsorge wird somit ernorm erhöht. Der weiteren Umverteilung von unten nach oben wird mithin erheblich Vorschub geleistet.
Dies sind vier zentrale Gründe diesen Verfassungsentwurf abzulehnen. Es ist darüber hinaus notwendig, die EU als Ganzes, nach wie vor, in Frage zu stellen. Die EU bleibt primär ein Instrument zur Verbesserung und Optimierung der Verwertungsbedingungen für Konzerne und Banken. Die entscheidende Aufgabe bleibt, dem auf nationaler und internationaler Ebene Widerstand entgegen zu setzen.
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Europa ist in keiner guten Verfassung!
felwing, 02:24h
von Sascha Wagener, Bundessprecher von ['solid] - die sozialistische Jugend
Nicht nur die Realitäten des Kapitalismus, auch die Parallelwelt politischer Theorie zeigt: Wir brauchen einen anderen europäischen Verfassungsentwurf.
Sinn und Zweck einer Verfassung ist, auf funktionaler Ebene, die Kopplung des Rechts mit der Politik und der Wirtschaft. Es gibt dabei einen strukturellen Unterschied zwischen dem sich aus den bestehenden europäischen Verträgen ableitenden EU-Verfassungsrecht und den klassischen Verfassungen von Staaten. Dieser resultiert aus der stärkeren Verbindung von Recht und Politik auf nationaler, von Recht und Wirtschaft auf supranationaler Ebene.
Daher begünstigt das bestehende Recht in der EU, dessen Priorität gegenüber dem nationalen Recht inzwischen selbst vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, die starke Stellung wirtschaftlicher Lobbys und ihrer Interessen. Wie der Politikwissenschaftler Hauke Brunkhorst schreibt, herrscht auf europäischer Ebene eine "strukturelle Asymmetrie" zwischen ökonomischer Freiheit und sozialer Gerechtigkeit zu Ungunsten der letzteren.
Dieser kleine Unterschied in der Gewichtsverlagerung führt zu einer Prioritätenbestimmung in den Handlungen der supranationalen Organisation EU, welche nicht unwesentlich zur Zerstörung europäischer Sozialstaatsmodelle beiträgt.
Ein die Bezeichnung Verfassung verdienender Vertragsentwurf in der Europäischen Union muss daher, zumindest in der Richtung, dazu beitragen die Kopplung des Rechts an die Politik im Vergleich zur Kopplung des Rechts an die Wirtschaft zu stärken und der Frage der sozialen Gerechtigkeit den ihr gebührenden Raum in Europa einfordern. Dazu wäre die Möglichkeit der Union, selber Steuern zu erheben, eine Mindestanforderung, welche der gescheiterte Verfassunsgentwurf nicht berücksichtigte.
Für die funktionale Ebene der Verfassungsdebatte ergibt sich daraus, dass wir dem Scheitern des Entwurfs keine Träne nachweinen müssen. Er hätte das Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Sozialstaat nicht zu Gunsten letzterer beeinflusst. Im Gegenteil wäre die bestehende Schieflage zementiert worden. Eine andere Verfassung ist möglich!
Nicht nur die Realitäten des Kapitalismus, auch die Parallelwelt politischer Theorie zeigt: Wir brauchen einen anderen europäischen Verfassungsentwurf.
Sinn und Zweck einer Verfassung ist, auf funktionaler Ebene, die Kopplung des Rechts mit der Politik und der Wirtschaft. Es gibt dabei einen strukturellen Unterschied zwischen dem sich aus den bestehenden europäischen Verträgen ableitenden EU-Verfassungsrecht und den klassischen Verfassungen von Staaten. Dieser resultiert aus der stärkeren Verbindung von Recht und Politik auf nationaler, von Recht und Wirtschaft auf supranationaler Ebene.
Daher begünstigt das bestehende Recht in der EU, dessen Priorität gegenüber dem nationalen Recht inzwischen selbst vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, die starke Stellung wirtschaftlicher Lobbys und ihrer Interessen. Wie der Politikwissenschaftler Hauke Brunkhorst schreibt, herrscht auf europäischer Ebene eine "strukturelle Asymmetrie" zwischen ökonomischer Freiheit und sozialer Gerechtigkeit zu Ungunsten der letzteren.
Dieser kleine Unterschied in der Gewichtsverlagerung führt zu einer Prioritätenbestimmung in den Handlungen der supranationalen Organisation EU, welche nicht unwesentlich zur Zerstörung europäischer Sozialstaatsmodelle beiträgt.
Ein die Bezeichnung Verfassung verdienender Vertragsentwurf in der Europäischen Union muss daher, zumindest in der Richtung, dazu beitragen die Kopplung des Rechts an die Politik im Vergleich zur Kopplung des Rechts an die Wirtschaft zu stärken und der Frage der sozialen Gerechtigkeit den ihr gebührenden Raum in Europa einfordern. Dazu wäre die Möglichkeit der Union, selber Steuern zu erheben, eine Mindestanforderung, welche der gescheiterte Verfassunsgentwurf nicht berücksichtigte.
Für die funktionale Ebene der Verfassungsdebatte ergibt sich daraus, dass wir dem Scheitern des Entwurfs keine Träne nachweinen müssen. Er hätte das Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Sozialstaat nicht zu Gunsten letzterer beeinflusst. Im Gegenteil wäre die bestehende Schieflage zementiert worden. Eine andere Verfassung ist möglich!
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