Montag, 16. Februar 2004
Europa ist in keiner guten Verfassung!
felwing, 02:24h
von Sascha Wagener, Bundessprecher von ['solid] - die sozialistische Jugend
Nicht nur die Realitäten des Kapitalismus, auch die Parallelwelt politischer Theorie zeigt: Wir brauchen einen anderen europäischen Verfassungsentwurf.
Sinn und Zweck einer Verfassung ist, auf funktionaler Ebene, die Kopplung des Rechts mit der Politik und der Wirtschaft. Es gibt dabei einen strukturellen Unterschied zwischen dem sich aus den bestehenden europäischen Verträgen ableitenden EU-Verfassungsrecht und den klassischen Verfassungen von Staaten. Dieser resultiert aus der stärkeren Verbindung von Recht und Politik auf nationaler, von Recht und Wirtschaft auf supranationaler Ebene.
Daher begünstigt das bestehende Recht in der EU, dessen Priorität gegenüber dem nationalen Recht inzwischen selbst vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, die starke Stellung wirtschaftlicher Lobbys und ihrer Interessen. Wie der Politikwissenschaftler Hauke Brunkhorst schreibt, herrscht auf europäischer Ebene eine "strukturelle Asymmetrie" zwischen ökonomischer Freiheit und sozialer Gerechtigkeit zu Ungunsten der letzteren.
Dieser kleine Unterschied in der Gewichtsverlagerung führt zu einer Prioritätenbestimmung in den Handlungen der supranationalen Organisation EU, welche nicht unwesentlich zur Zerstörung europäischer Sozialstaatsmodelle beiträgt.
Ein die Bezeichnung Verfassung verdienender Vertragsentwurf in der Europäischen Union muss daher, zumindest in der Richtung, dazu beitragen die Kopplung des Rechts an die Politik im Vergleich zur Kopplung des Rechts an die Wirtschaft zu stärken und der Frage der sozialen Gerechtigkeit den ihr gebührenden Raum in Europa einfordern. Dazu wäre die Möglichkeit der Union, selber Steuern zu erheben, eine Mindestanforderung, welche der gescheiterte Verfassunsgentwurf nicht berücksichtigte.
Für die funktionale Ebene der Verfassungsdebatte ergibt sich daraus, dass wir dem Scheitern des Entwurfs keine Träne nachweinen müssen. Er hätte das Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Sozialstaat nicht zu Gunsten letzterer beeinflusst. Im Gegenteil wäre die bestehende Schieflage zementiert worden. Eine andere Verfassung ist möglich!
Nicht nur die Realitäten des Kapitalismus, auch die Parallelwelt politischer Theorie zeigt: Wir brauchen einen anderen europäischen Verfassungsentwurf.
Sinn und Zweck einer Verfassung ist, auf funktionaler Ebene, die Kopplung des Rechts mit der Politik und der Wirtschaft. Es gibt dabei einen strukturellen Unterschied zwischen dem sich aus den bestehenden europäischen Verträgen ableitenden EU-Verfassungsrecht und den klassischen Verfassungen von Staaten. Dieser resultiert aus der stärkeren Verbindung von Recht und Politik auf nationaler, von Recht und Wirtschaft auf supranationaler Ebene.
Daher begünstigt das bestehende Recht in der EU, dessen Priorität gegenüber dem nationalen Recht inzwischen selbst vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, die starke Stellung wirtschaftlicher Lobbys und ihrer Interessen. Wie der Politikwissenschaftler Hauke Brunkhorst schreibt, herrscht auf europäischer Ebene eine "strukturelle Asymmetrie" zwischen ökonomischer Freiheit und sozialer Gerechtigkeit zu Ungunsten der letzteren.
Dieser kleine Unterschied in der Gewichtsverlagerung führt zu einer Prioritätenbestimmung in den Handlungen der supranationalen Organisation EU, welche nicht unwesentlich zur Zerstörung europäischer Sozialstaatsmodelle beiträgt.
Ein die Bezeichnung Verfassung verdienender Vertragsentwurf in der Europäischen Union muss daher, zumindest in der Richtung, dazu beitragen die Kopplung des Rechts an die Politik im Vergleich zur Kopplung des Rechts an die Wirtschaft zu stärken und der Frage der sozialen Gerechtigkeit den ihr gebührenden Raum in Europa einfordern. Dazu wäre die Möglichkeit der Union, selber Steuern zu erheben, eine Mindestanforderung, welche der gescheiterte Verfassunsgentwurf nicht berücksichtigte.
Für die funktionale Ebene der Verfassungsdebatte ergibt sich daraus, dass wir dem Scheitern des Entwurfs keine Träne nachweinen müssen. Er hätte das Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Sozialstaat nicht zu Gunsten letzterer beeinflusst. Im Gegenteil wäre die bestehende Schieflage zementiert worden. Eine andere Verfassung ist möglich!
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