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Donnerstag, 4. Dezember 2003
Für ein friedliches Europa!
felwing, 04:15h
Die Militarisierung wird in Deutschland in den letzten Jahren immer weiter voran getrieben: obwohl angeblich kein Geld da ist, werden teure Rüstungsprojekte beschlossen, wie z.B. die 180 neuen Eurofighter für 21 Milliarden Euro, die kürzlich von "Verteidigungsminister" Struck erlassenen "Verteidigungspolitischen Richtlinien" schreiben den Umbau der Bundeswehr zu einer Interventionsarmee fest, die Bundesrepublik war an den Angriffskriegen gegen Jugoslawien und Afghanistan beteiligt deutsche Soldaten befinden sich inzwischen in über ein Dutzend Ländern rund um den Globus.
Nun soll die Aufrüstung auch innerhalb der EU weiter vorangetrieben werden. Deutschland und Frankreich arbeiten seit Jahren an einer gemeinsamen Eingreiftruppe.
Mit dem vorliegenden EU-Verfassungsentwurf erreicht die Militarisierung eine neue Dimension: sie soll Verfassungsrang erhalten. Die Bevölkerung wurde darüber bisher kaum infomiert. Eine demokratische Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger durch einen Volksentscheid will gerade die rot-grüne Bundesregierung nicht ermöglichen, obwohl Grüne und SPD im Wahlkampf gerne mit der Forderung nach Volksentscheiden um Stimmen werben.
In dem 260 Seiten langen Entwurf für die EU-Verfassung hat die so genannte "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) und die "gemeinsame Verteidigungspolitik" einen hohen Stellenwert.
"Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen." (Artikel I-11, Absatz 4).
Es gibt eine explizite Verpflichtung zur regelmäßigen Aufrüstung im Verfassungsrang: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Artikel I-40, Absatz 3).
Es werden verschieden "Missionen", unter anderem "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung" (Artikel III-210, Absatz 1) genannt, deren Mandat sehr weit gefasst ist: "Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." (Artikel III-210,
Absatz 1). Dies würde der EU sogar erlauben, in Bürgerkriegen mit der Begründung "Kampf gegen den Terrorismus" militärisch einzugreifen. Solche exterritorialen EU-Militäreinsätze sind nach diesem Verfassungsentwurf weltweit möglich.
Mehrfach wird in der EU-Verfassung betont, dass die alleinige Entscheidungsgewalt über die EU-Militärpolitik beim EU-Ministerrat liegt: "Der Ministerrat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedsstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union beauftragen." (Artikel I-40, Absatz 5).
Bisher lag die Entscheidungskompetenz für Kriegseinsätze der Bundeswehr beim Bundetag. Im Gegensatz dazu soll das EU- Parlament nicht beteilgt werden, es soll nur das Recht auf Informationen haben : "Das Europäische Parlament kann Anfragen oder Empfehlungen an den Ministerrat und den Außenminister der Union richten." (Artikel III-205, Absatz 2). Dies stellt eine massive Einschränkung der demokratischen Beteiligung dar.
Die Ausrichtung auf Militarisierung und weltweite Kriegseinsätze steht im Widerspruch zum Verbot von Angriffskriegen (Artikel 26, GG). Da die EU-Verfassung dem Grundgesetz übergeordnet wäre, würde dieses damit faktisch außer Kraft gesetzt. Eine solche Entscheidung darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt werden. Wir fordern eine öffentliche Diskussion und einen Volksentscheid über den Verfassungsentwurf.
Nein zu dieser EU-Verfassung!
Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen e.V.
www.friedensplenum-tuebingen.de
Nun soll die Aufrüstung auch innerhalb der EU weiter vorangetrieben werden. Deutschland und Frankreich arbeiten seit Jahren an einer gemeinsamen Eingreiftruppe.
Mit dem vorliegenden EU-Verfassungsentwurf erreicht die Militarisierung eine neue Dimension: sie soll Verfassungsrang erhalten. Die Bevölkerung wurde darüber bisher kaum infomiert. Eine demokratische Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger durch einen Volksentscheid will gerade die rot-grüne Bundesregierung nicht ermöglichen, obwohl Grüne und SPD im Wahlkampf gerne mit der Forderung nach Volksentscheiden um Stimmen werben.
In dem 260 Seiten langen Entwurf für die EU-Verfassung hat die so genannte "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) und die "gemeinsame Verteidigungspolitik" einen hohen Stellenwert.
"Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen." (Artikel I-11, Absatz 4).
Es gibt eine explizite Verpflichtung zur regelmäßigen Aufrüstung im Verfassungsrang: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Artikel I-40, Absatz 3).
Es werden verschieden "Missionen", unter anderem "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung" (Artikel III-210, Absatz 1) genannt, deren Mandat sehr weit gefasst ist: "Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." (Artikel III-210,
Absatz 1). Dies würde der EU sogar erlauben, in Bürgerkriegen mit der Begründung "Kampf gegen den Terrorismus" militärisch einzugreifen. Solche exterritorialen EU-Militäreinsätze sind nach diesem Verfassungsentwurf weltweit möglich.
Mehrfach wird in der EU-Verfassung betont, dass die alleinige Entscheidungsgewalt über die EU-Militärpolitik beim EU-Ministerrat liegt: "Der Ministerrat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedsstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union beauftragen." (Artikel I-40, Absatz 5).
Bisher lag die Entscheidungskompetenz für Kriegseinsätze der Bundeswehr beim Bundetag. Im Gegensatz dazu soll das EU- Parlament nicht beteilgt werden, es soll nur das Recht auf Informationen haben : "Das Europäische Parlament kann Anfragen oder Empfehlungen an den Ministerrat und den Außenminister der Union richten." (Artikel III-205, Absatz 2). Dies stellt eine massive Einschränkung der demokratischen Beteiligung dar.
Die Ausrichtung auf Militarisierung und weltweite Kriegseinsätze steht im Widerspruch zum Verbot von Angriffskriegen (Artikel 26, GG). Da die EU-Verfassung dem Grundgesetz übergeordnet wäre, würde dieses damit faktisch außer Kraft gesetzt. Eine solche Entscheidung darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt werden. Wir fordern eine öffentliche Diskussion und einen Volksentscheid über den Verfassungsentwurf.
Nein zu dieser EU-Verfassung!
Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen e.V.
www.friedensplenum-tuebingen.de
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